Für die Teilnahme an unseren allgemeinen Kursen und Übungsstunden gelten folgende Bedingungen:
- Während der Kursdauer stehen dem Kursteilnehmer die allgemein zugänglichen Einrichtungen der Vereinsanlage zur Verfügung.
- Die Ausbildung des Hundes erfolgt nach den neuesten Erkenntnissen und Methoden der modernen zwanglosen Ausbildung unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes.
- Jeder Kursteilnehmer/Hundebesitzer erklärt sich aus versicherungstechnischen Gründen durch seine Anmeldung mit der Platz- und Benutzungsordnung des Vereins einverstanden und wird vor allem auch Anweisungen des Trainers bzw. Vorstandsmitglieds folgen, die der Sicherheit und ordnungsmäßigen Kursdurchführung dienen.
- Vor Kursteilnahme ist das Anmeldeformular vollständig auszufüllen. Der jeweilige Kurspreis ist jeweils vor Beginn jedes Kurses / jeder Kurseinheit in bar an ein Vorstandsmitglied / den Trainer zu entrichten.
- Die SV-OG Großauheim behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und bei Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Regeln durch Kursteilnehmer/Hundebesitzer, diese durch ein Vorstandsmitglied vom Vereinsgelände zu verweisen.
- Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Hund geimpft ist und eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund besteht. Die einmalige Vorlage des Impfpasses und der Versicherungsbestätigung der Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund sind vor Kursbeginn erforderlich. Hunde, die nicht aktuell geimpft sind, dürfen nicht auf das Vereinsgelände.
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